Marketing Club Leipzig e.V.
Auszug aus der Vereinssatzung
Der Verein führt den Namen “MARKETING-CLUB LEIPZIG e. V.”. Er ist als rechtsfähiger Verein im Sinne des BGB in das Vereinsregister beim Amtsgericht Leipzig unter laufender Nummer 453 am 28. August 1990 eingetragen.
Mitgliedschaft
- Die Mitglieder des Vereins können natürliche Personen (persönliche Mitgliedschaften) und Firmen und Institutionen (Firmenmitgliedschaften) sein.
- Persönliches Mitglied kann werden, wer führend, leitend oder lehrend im Bereich Marketing tätig ist oder eine marktorientierte Führungsaufgabe wahrnimmt. Dazu gehören Unternehmer, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Direktoren sowie Leiter der Bereiche Marketing, Absatz, Vertrieb, Verkauf, Einkauf, Werbung und Marktforschung. Mitglieder können auch andere Führungskräfte des Managements, Assistenten, Berater sowie Hochschullehrer werden, deren Tätigkeit dem Zweck des Vereins entspricht. über Ausnahmen beschließt der Vorstand.
- Firmenmitgliedschaften können markt- und kundenorientierte Unternehmen und Institutionen erwerben, die sich der Weiterentwicklung des Marketings im besonderen verpflichtet fühlen. Über die Anzahl der im Rahmen der Firmenmitgliedschaften zu benennenden Personen, die den Kriterien nach Abs. 2 entsprechen, entscheidet der Clubvorstand. Die Firmenmitgliedschaft gewährt eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Beitragsordnung
gültig ab 1. Januar 2002
Für die Mitgliedschaft beim Marketing Club Leipzig sind lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.12.2001, 14.06.2010 und vom 19.06.2012 folgende Beiträge zu entrichten:
1. | Aufnahmegebühr | 155,00 € |
2. | Mitgliedschaft jährlich für persönliche Mitgliedschaft | 350,00 € |
3. | Für Firmenmitgliedschaften bis zu 3 Personen | 700,00 € |
4. | Juniorenmitgliedschaft | 128,00 € |
5. | Seniorenmitgliedschaft | 200,00 € |
6. | Familienmitgliedschaft | 400,00 € |
7. | Schnupperbeitrag für 1 Jahr | 180,00 € |
Gast bis zu 3x Teilnahme je – bei anschließender Mitgliedschaft werden die gezahlten Beiträge auf den fälligen Jahresbeitrag angerechnet |
25,00 € |
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres fällig, bzw. bei Neuanträgen nach Bestätigung der Aufnahme als Mitglied zu entrichten.
Bei nicht fristgemäßer Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, d.h. ein Monat nach Rechnunglegung, kann eine Mahngebühr in Höhe von 20 € berechnet werden.
Mitglieder, deren Beitrag nach mehrmaligen Mahnungen über ein Inkassoverfahren eingezogen werden muss, werden künftig aus dem MC Leipzig ausgeschlossen.
Ehrenmitglieder des MC Leipzig sind beitragsfrei.