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Marketing Club Leipzig e.V.
Auszug aus der Vereinssatzung

Der Verein führt den Namen „MARKETING-CLUB LEIPZIG e. V.“. Er ist als rechtsfähiger Verein im Sinne des BGB in das Vereinsregister beim Amtsgericht Leipzig unter laufender Nummer 453 am 28. August 1990 eingetragen.

Mitgliedschaft

  1. Die Mitglieder des Vereins können natürliche Personen (persönliche Mitgliedschaften) und Firmen und Institutionen (Firmenmitgliedschaften) sein.
  2. Persönliches Mitglied kann werden, wer führend, leitend oder lehrend im Bereich Marketing tätig ist oder eine marktorientierte Führungsaufgabe wahrnimmt. Dazu gehören Unternehmer, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Direktoren sowie Leiter der Bereiche marketing, Absatz, Vertrieb, Verkauf, Einkauf, Werbung und Marktforschung. Mitglieder können auch andere Führungskräfte des Managements, Assistenten, Berater sowie Hochschullehrer werden, deren Tätigkeit dem Zweck des Vereins entspricht. Über Ausnahmen beschließt der Vorstand.
  3. Firmenmitgliedschaften können markt- und kundenorientierte Unternehmen und Institutionen erwerben, die sich der Weiterentwicklung des Marketings im besonderen verpflichtet fühlen. Über die Anzahl der im Rahmen des Firmenmitgliedschaften zu benennenden Personen, die den Kriterien nach Abs. 2 entsprechen, entscheidet der Clubvorstand. Die Firmenmitgliedschaft gewährt eine Stimme in der Mitgliederversammlung.